Hier kannst du schnell und einfach herausfinden, welche Auswirkung deine geplante Erwerbstätigkeit auf Pension und Steuer bzw. Sozialversicherung hat.
In der regulären Alterspension darfst du unbegrenzt dazu verdienen. Wenn dein Zuverdienst die Geringfügigkeitsgrenze monatlich übersteigt, wirkt sich das sogar positiv auf deine Pension im Folgejahr aus. Deine Einkünfte werden regulär versteuert, sobald sie die Grenze von EUR 11.000 jährlich übersteigen.
Der vorliegende Pensionszuverdienstrechner wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dennoch kann für die Richtigkeit der Ergebnisse keine Haftung übernommen werden. Die Berechnung erfolgt auf Basis einer ASVG-Pension. Geringfügigkeitsgrenze 2021: €475,86. Keine Gewähr, Änderungen vorbehalten. Individuelle steuerliche Umstände (wie z.B. Freibeträge, Absetzbeträge) werden nicht berücksichtigt. In Zweifelsfragen oder bei komplexen Sachverhalten empfehlen wir ausdrücklich die Konsultation eines Steuerberaters oder der PVA.